Arbeitsrecht
Die meisten Menschen in unserem Land sind als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt. Sie stellen als Gegenleistung für ein Entgelt ihre Arbeitsleistung einem oder mehreren Arbeitgebern zur Verfügung. Per Definition handelt es sich dabei um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Gestaltungsmöglichkeiten der Zusammenarbeit sind vielfältig. Der Gesetzgeber hat der besonderen Bedeutung dieses Vertragsverhältnisses Rechnung getragen und neben einem eigenen Gerichtszweig – den Arbeitsgerichten – eine Vielzahl von Vorschriften geschaffen, die von beiden Seiten – Arbeitgebern und Arbeitnehmern – zu beachten sind. Weiteren Einfluss auf das Arbeitsverhältnis nehmen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Die verschiedenen Gesetze, Regelungen und Vorschriften rund um diese Thematik werden unter dem Oberbegriff Arbeitsrecht zusammengefasst.
Unsere Dienstleistungen im Arbeitsrecht
In vielen Arbeitsverhältnissen kommt es im Laufe der Zeit zu Streitigkeiten. Sind Sie Arbeitnehmer und haben eine Abmahnung oder Kündigung erhalten? Sind Sie Arbeitgeber und möchten sich von einem Arbeitnehmer trennen? Sie möchten ein neues Arbeitsverhältnis begründen und sind sich unsicher, ob Sie den vorliegenden Vertrag unterzeichnen sollen? Der beantragte Urlaub wird nicht gewährt?
Hier ist schnelles Handeln erforderlich, insbesondere da die Fristen im arbeitsgerichtlichen Bereich besonders kurz sind. So muss eine Kündigungsschutzklage spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben, und ausstehendes Arbeitsentgelt ggf. innerhalb weniger Wochen vom Arbeitgeber eingefordert werden.
Wir vertreten Ihre Interessen deutschlandweit, außergerichtlich und gerichtlich, in allen arbeitsrechtlichen Bereichen. Rechtsanwältin Anja Mc Keown verfügt über langjährige Berufserfahrung im Arbeitsrecht und berät Sie gerne in allen Problemlagen. Dazu gehören:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Beendigung von Arbeitsverträgen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
- Versetzung
- Abmahnung
- Teilzeit- und Befristungsrecht
- Zeugniserteilung
- Überstundenregelungen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Öffentliches Dienstrecht/Beamtenrecht
- Einstellungsverfahren
- Arbeitnehmermitbestimmung
Häufige Fragen rund ums Arbeitsrecht
Im Folgenden haben wir Ihnen zusätzliche Informationen zu einigen zentralen Fragen rund um das Arbeitsrecht zusammengestellt:
Was muss in meinem Arbeitsvertrag stehen?
Ein Arbeitsvertrag sollte die grundlegenden Bedingungen des Arbeitsverhältnisses regeln. Dazu gehören Angaben zu den Arbeitszeiten, dem Gehalt, den Aufgaben und Verantwortlichkeiten, dem Urlaubsanspruch und den Kündigungsfristen. Auch Vereinbarungen zu Überstunden, Nebenbeschäftigungen und Wettbewerbsverboten können enthalten sein.
Befristeter Arbeitsvertrag?
Befristete Arbeitsverträge sind zeitlich begrenzte Arbeitsverhältnisse, die nach Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch enden. Sie können sachgrundlos bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren oder mit Sachgrund, wie z.B. Vertretung während der Elternzeit, abgeschlossen werden.
Was passiert bei einem Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist wichtig, alle Bedingungen wie Abfindung, Resturlaub und Arbeitszeugnis klar zu regeln. Eine rechtliche Beratung ist hierbei oft sinnvoll, um Nachteile zu vermeiden.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer wegen eines Fehlverhaltens. Sie soll den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass bei wiederholtem Fehlverhalten arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.
Was tun, wenn die Kündigung kommt?
Erhalten Sie eine Kündigung, sollten Sie umgehend handeln. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Eine rechtliche Beratung hilft, Ihre Rechte zu sichern.
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das seine Leistungen und sein Verhalten im Arbeitsverhältnis beschreibt.
Welche Urlaubsansprüche gibt es?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche. Individuelle Arbeitsverträge oder Tarifverträge können jedoch höhere Urlaubsansprüche regeln.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, z.B. im Rahmen eines Sozialplans. Oft wird jedoch in Verhandlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung vereinbart.
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