Notar – Vorsorgeverfügung, Vollmacht, Patientenverfügung
Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, was zu tun ist, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können, beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit. Für solche Fälle können Sie durch rechtzeitige Vorsorge wichtige Entscheidungen treffen.
Generalvollmacht
Was ist eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht ermöglicht es Ihnen, einer anderen Person, der Sie vertrauen, umfassende Vollmacht für alle wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten zu erteilen.
Vorteile der Generalvollmacht
Durch die rechtzeitige Erteilung einer Generalvollmacht können Sie vermeiden, dass das Amtsgericht einen Betreuer für Ihre Angelegenheiten einsetzt. Eine Vorsorgevollmacht geht einer gerichtlichen Betreuung immer vor.
Kombination mit Betreuungsverfügung
Die Generalvollmacht kann mit einer Betreuungsverfügung kombiniert werden. Hier entscheiden Sie, wer Ihrer Meinung nach über Ihre Angelegenheiten entscheiden soll. Dies bietet zusätzlichen Schutz und Sicherheit.
Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Anweisung an Ihre Ärzte, wie mit Ihnen im Falle eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder im Sterbeprozess umgegangen werden soll.
Erstellung und Beratung:
Eine Patientenverfügung sollte sehr konkret und für den Einzelfall erstellt sein. Es ist ratsam, sich darüber mit Ihrem Hausarzt oder einem anderen Mediziner zu beraten. Als Notarin berate ich Sie dazu gerne, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche klar und rechtssicher formuliert sind.
Vorsorgeverfügung
Was ist eine Vorsorgeverfügung?
Eine Vorsorgeverfügung umfasst Regelungen und Vollmachten für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dazu gehört auch die Generalvollmacht.
Ehegatten-Notvertretungsrecht
Seit dem 01.01.2023 gibt es ein Ehegatten-Notvertretungsrecht für gesundheitliche Entscheidungen. Dieses greift nur bei medizinischen Notfällen und wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Das Notvertretungsrecht gilt maximal sechs Monate. Danach müsste eine Betreuung angeordnet werden. Wer das Notvertretungsrecht nicht wünscht, kann einen Widerspruch im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.
Rechtliche Betreuung
Eine rechtliche Betreuung kann nach Anhörung des Betroffenen angeordnet werden und besteht in der Regel ohne Einwilligungsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Betreute und der Betreuer nebeneinander Verträge abschließen können. Eine Betreuung soll Schutz, Hilfe und Unterstützung bieten.
Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt
Diese Form der Betreuung ist vergleichbar mit der alten „Entmündigung“. Der Betreute wird als nicht mehr geschäftsfähig betrachtet, und seine Erklärungen sind nicht mehr wirksam. Nur der Betreuer kann Verträge schließen und wirksame Erklärungen abgeben.
Registrierung der Vorsorgevollmacht
Was ist die Registrierung?
Eine Vorsorgevollmacht wird vom Notariat beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. Im Bedarfsfall fragen Betreuungsgerichte dort an, ob eine Vertrauensperson eingesetzt wurde.
Beratung und Unterstützung
Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen zur Verfügung. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Wünsche rechtssicher und klar zu formulieren und Ihre Vorsorgeverfügungen entsprechend zu gestalten.
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